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Rechtsbelehrung!
Brüssel - EU Führerschein ohne MPU Test ist gültig Pressemitteilung:
EU Führerschein Gültig Pressemitteilung:
Anerkennung des Eu Führerscheins
Immer häufiger reisen deutsche Führerscheinanwärter ins europäische EU- Ausland
unter anderem Polen,
um dort Fahrstunden zu nehmen und die Prüfung zu absolvieren. Mit dem Führerschein in der Tasche kehren sie
dann schon nach kurzer Zeit zurück und dürfen dann ganz legal auch auf deutschen Straßen
sowie in der gesamten EU fahren. Die
deutschen Behörden müssen nun da es sich um einen EU-Führerschein handelt
ganz klar anerkennen, auch wenn sie Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit haben.
Auslöser für diesen Trend und die vereinfachten Möglichkeit seinen
Führerschein wieder zu erlangen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom
April dieses Jahres. Ein deutscher Autofahrer hatte nach seinem Führerscheinentzug
und Ablauf seiner neunmonatigen Sperrfrist in Polen einen neuen
Führerschein erworben. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie die es ganz klar
zu beachten gilt um später keine Probleme mit seinem Führerschein zu
bekommen! Hätte er in Polen einen ordentlichen Wohnsitz haben müssen - das heißt
in Polen mindestens 185 Tage im Jahr den
Lebensmittelpunkt - dort haben müssen, bevor ihm dort von den Behören ein Führerschein ausgestellt
werden darf. Weil er aber weiter in Deutschland gewohnt hatte und auch
keinen Nachweiß dafür erbringen konnte! Erkannten die
deutschen Behörden den Polnischen Führerschein nicht an, und ein Deutsches Amtsgericht
verurteilte den Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und zu einer Geldstrafe. Zu
Unrecht, entschieden die Luxemburger Richter in einem Urteil stellten Sie
ganz klar dar. Deutschland müsse den
Führerschein anerkennen; nur das ausstellende Land also Polen habe das Recht, ihn
wieder zu entziehen.
Das sind die Bedingungen, die an den EU-Führerschein geknüpft sind: Achten
Sie bei Ihrer Fahrschule immer darauf, dass auch folgende Bedingungen
eingehalten werden. Wenn diese nicht eingehalten werden haben Sie oft Ihr
Geld zum Fester raus geschmissen.
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Der Führerscheinanwärter muss mindestens 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt
und eine Meldeadresse im Land haben. In unserem Fall haben Sie Ihren
Lebensmittelpunkt 185 Tage in Polen. Ihr Hauptwohnsitz bleibt aber in
Deutschland.
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Eine nach dem Führerscheinentzug in Deutschland verhängte Sperrfrist muss
unbedingt eingehalten werden, bevor nach bestandener Prüfung die Polnischen
Behörden in Flensburg anfragen um Ihnen dann den Führerschein aushändigen
zu können.
S ie
könnten
also
schön
während
Ihrer
Sperrfrist
Ihren Wohnsitz in Polen beantragen und ca. ein bis zwei Monate vor
ende der Sperrfrist mit dem Führerschein beginnen.
Allerdings dürfen diese Bedingungen nicht von den deutschen Behörden
überprüft werden, sondern nur vom jeweiligen Ausstellerland also Polen, so das Urteil
des EuGH. Es gelte der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens und der
Anerkennung von Beschlüssen und Entscheidungen. Das will heißen: bei
Polizeikontrollen darf der ausländische Führerschein nicht eingezogen
werden, selbst wenn die Beamten vermuten, dass die Bedingungen nicht korrekt
eingehalten wurden. Sie dürfen nur über das Kraftfahrtbundesamt die Behörden
im Ausstellerland informieren und hoffen, dass diese dann den Führerschein
einziehen. Das ist bislang aber reine Theorie. Das Bundesverkehrsministerium
will in Brüssel darauf drängen, dass die EU-Kommission gegen die Staaten
vorgeht, die sich nicht an die europäischen Vorschriften halten.
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